Mittwoch, 18. Juni 2008

Mädchen sind Investitionsgüter oder das afrikanische Rückgaberecht

Es wird ein Mädchen geboren. Man freut sich, aber nicht so sehr, wie für einen Jungen. Eltern erziehen das Mädchen tüchtig, geben ihr nach Möglichkeiten die beste Ausbildung. Bis zu der Hochzeit darf das Mädchen sich nicht alleine mit einem fremden Mann irgendwo aufhalten. Nur in Begleitung von Mutter oder älteren Geschwistern. Angenommen will ein Mann das Mädchen heiraten. Dann geht dieser Mann mit einem älteren ehrenwürdigen Freund zu den Eltern des Mädchens und bietet sie um „die Hand ihrer Tochter“. Wenn die Eltern einverstanden sind, verlangen sie eine bestimmte Summe vom zukünftigen Bräutigam. Die Summe hängt mit der Schönheit des Mädchens, ihrer Ausbildung und anderen Faktoren zusammen. Wenn das Mädchen allerdings vor der Hochzeit schwanger wird, darf der Mann sie ohne jegliche Zahlung heiraten. Deswegen ist Pubertät für die Eltern die schlimmste Zeit. Sie fürchten und häufig nicht zu Unrecht, dass ihre Töchter schwanger werden. Wenn aber alles nach Tradition läuft, heiraten die beiden, nachdem die Zahlung vollständig geleistet ist. Und wenn alles gut läuft, leben sie glücklich bis an Ende ihres Lebens.

Wie so oft im Leben ist, läuft nicht immer alles glatt. Und so darf der Mann seine Frau zu den Eltern zurückbringen und das bezahlte Geld oder Vermögen zurückverlangen, falls sie seinen Ansprüchen nicht mehr genügt…

Keine Kommentare: