Während meines VWL -Studiums habe ich mich nur zu selten mit Fragen der Anwendung der Theorien beschäftigt. Nun jetzt habe ich die Gelegenheit Vertiefung in einer der Gebiete nachzuholen. Hier ist ein kleiner Exkurs zum Thema „Arbeitslosigkeit“ .Ich hoffe, es bringt ein wenig Licht in die Dunkelheit.
Als ich noch gearbeitet habe und nach (m)einem Traumjob gesucht habe, war ich „arbeitsuchend“. Ab dem Punkt, als das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestand, war ich „arbeitslos“. Somit erfüllte ich schon die ersten Voraussetzungen auf ALG I. Das ALG I wird aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Jeder von uns, der arbeitet, fühlt diesen Topf mit 2,8% seines Bruttolohns. Die zweite Voraussetzung zum Bezug von ALG I ist so genannte Anwartschaftszeit – eine mindestens 12-monatige Einzahlung in die Versicherung. Diese Zahlungen sollen in letzten zwei Jahren getätigt worden sein Rahmenfrist.
Ratsam ist sich bei der Agentur schon dann zu melden, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht angetroffen ist, sondern in erst in drei Monaten vermutet wird. Wer den Meldetermin verschläft, bereut das später. Das ALG wird nur ab dem Punkt der Meldung gezahlt und nicht rückwirkend!
Weitere Ansprüche: Gründungszuschuss, Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen
Wer ALG I bezieht, kann – unter weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf Förderung einer selbständigen Tätigkeit haben.
Zudem werden viele Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Die Unterstützung besteht in vollständiger Übernahme der Kursgebühr plus Anfahrtskosten. Für die Dauer dieser Maßnahme zählt die betroffene Person nicht als „arbeitslos“ und taucht in der Statistik für Arbeitslosenzahl nicht auf.
Allerdings ist es nicht leicht in Genus dieser Leistung zu kommen. Die ersten zwei-drei Monate wird der zuständige Vermittlungsberater versuchen mit allen möglichen Mittel die arbeitslose Person wieder auf den Arbeitsmarkt zu befördern. Die Agenturmitarbeiter/ Vermittlungsberater bekommen ihre Ziele. Eines dieser Ziele ist mit wenig Aufwand und mit wenig Geldeinsatz die arbeitslose Person zu einem Beschäftigungsverhältnis zu bewegen. Wenn der Vermittlungsberater sich mit der betroffenen Person überfordert fühlt, schickt er sie an eine Vermittlungsagentur. Die Agenturen werden durch Erfolgsprämie (Vermittlungsprämie) vergütet… Damit soll gesagt sein, dass die erste Priorität ist, die arbeitslose Person mit Arbeit zu versorgen. Auf die Qualität der Vermittlung kommt es nicht an.
Erst wenn alle diese Versuche nicht funktionieren, wird ein neuer Topf geöffnet, wo es Bildungsgutscheine und ähnliches liegt.
Arbeitslosengeld II /Hartz IV (Arbeitslosenhilfe)
Wenn Zeit verstrichen, ALG I ausgelaufen und die Arbeit noch nicht gefunden ist, oder man von Anfang an keinen Anspruch auf ALG I hat, oder ALG I geringer als Grundsicherung ist, beantragt man Arbeitslosengeld II (ALG II) alias Harzt IV.
Diese Leistung bezieht man nicht mehr von der Agentur für Arbeit, sondern von ihrem Partner – Sozialbürgerhaus / Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung.
Das Geld wird aus dem großen Steuertopf gezahlt und gilt als Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Deswegen bekommt man ALG II erst dann, wenn das persönliche Vermögen folgende Höhe nicht übersteigt: 150 EUR (mindestens jedoch 3.100 Euro) x Alter + 750 EUR (einmalige Freibetrag), maximal jedoch 9.750 EUR. Zu Vermögen werden Altervorsorge, Lebensversicherungen und ähnliches nicht gezählt.
Gesetzlich festgelegte Versicherungen wie Kranken- und Unfallversicherung sind im Leistungspaket von ALG II enthalten. Die Höhe des ALG II entspricht ungefähr dem Regelsatz von 351 EUR + die Wohnungsmiete…
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